Arbeitsmediziner für kleine, mittlere und Großunternehmen und Behörden in Frankfurt
Betriebsarzt finden – mit brarbe.de
Gemäß § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen aller Branchen einen Betriebsarzt zu bestellen und mit der Aufgabe regelmäßiger Untersuchungen der Mitarbeiter einzusetzen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert zur arbeitsmedizinischen Beratung verpflichtet. Wir bestellen für Sie Betriebsärzte in der Region Frankfurt und deutschlandweit.
… für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Wir finden und bestellen für Sie im Sinne des Gesetzes einen geeigneten Betriebsarzt bzw. eine Ärztin in Frankfurt, senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu und halten diese für Sie digital abrufbar.
Unsere Arbeitsmediziner in Frankfurt beraten Sie und weisen Sie automatisch auf Ihre gesetzlichen Pflichten hin. Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgeuntersuchungen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Hanau, dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit nach den Grundsätzen G1–G46 und helfen Ihnen bei betriebsspezifischen Problematiken. Vermeiden Sie hohe Kosten beim Finden eines Betriebsarztes und wenden Sie sich an brarbe!
Betriebsarzt und Arbeitsmediziner – für Frankfurt und deutschlandweit
Sie müssen für Ihr Unternehmen in Frankfurt nach § 2 ASiG einen Betriebsarzt bestellen.
Mit brarbe einen passenden Betriebsarzt finden
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Bestellung: Wir bestellen für Sie den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin in Frankfurt, senden Ihnen die Bestellungsurkunde zu und halten diese digital in der für Sie individuell angelegten Arbeitsschutzakte bereit.
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Begehungen: Der brarbe-Betriebsarzt begeht Ihr Unternehmen in Frankfurt und Umgebung flexibel nach Rücksprache mit Ihnen.
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Beratung und Beratungsprotokolle: Wir beraten Sie nicht nur vor Ort, sondern auch per Telefon und WhatApp. Wir dokumentieren die Beratungsinhalte, senden sie Ihnen zu und halten sie auf Wunsch auch digital organisiert und abrufbar bei uns vor.
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Social Media: Ihr Engagement für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte nach außen getragen werden. Wir helfen Ihnen gerne mit aufbereiteten Inhalten für Ihre Social-Media-Kanäle oder verwirklichen für Sie medienwirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzideen.
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Die Pflichtvorsorge: Für die Pflichtvorsorge ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat die entsprechenden Untersuchungen (G1–G46) für den Arbeitnehmer zu veranlassen. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeit und meist in Jahresabständen wieder veranlasst und durchgeführt werden.
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Die Angebotsvorsorge: Die Angebotsvorsorge der ArbMedVV ist für Arbeitnehmer nicht verpflichtend. Jedoch besteht für den Arbeitgeber die Pflicht des Angebotes. Der Unterschied zur Pflichtvorsorge besteht darin, dass die Expositionszeit gegenüber Gefahrstoffen geringer ist. Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist zum Beispiel nach der ArbMedVV dem Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten (Angebotsvorsorge). Wir führen diese gerne durch einen Arbeitsmediziner bei Ihnen im Unternehmen in Frankfurt durch!
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Die Wunsch-/Individualvorsorge: Die ArbMedVV regelt für den Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vorsorge. Einen Grundsatz gibt es hierfür nicht. Üblicherweise wird der Anspruch durch die Vereinbarung eines Termins mit dem Betriebsarzt und die Besprechung des Themas unter vier Augen realisiert, ohne dass der Betriebsarzt den Arbeitgeber in Frankfurt über den Inhalt informiert.
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des Arbeitsschutzausschusses (ASA).
Nach § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Hinsichtlich der Berechnung der Beschäftigtenzahl ist zu beachten: Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- einer Fachkraft oder mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden. Die regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsausschusses haben zum Ziel, den Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in Frankfurt, die durch einen Arbeitsmediziner gewährleistet wird, als Thema bewusst und dauerhaft präsent zu halten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich vorgeschriebene Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses. Unser Ziel ist es, dass der Arbeitsschutz und seine Maßnahmen in Ihrem Unternehmen erfasst und seine Auswirkungen messbar werden! Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen kleinen Betrieb oder ein Großunternehmen in Frankfurt leiten – wir betreuen jedes Unternehmen individuell und engagiert!
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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